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GewaltschutzGewaltschutzambulanz

Gewaltschutzambulanz

Seit vielen Jahren besteht eine enge Kooperation der Gewaltschutzeinrichtungen an den Tirol Kliniken mit dem Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck. Die Gerichtsmedizin ist seit Jahren in die Arbeit des Gewaltschutzes eingebunden und bringt deren Expertise bei der Einschätzung der Herkunft von Verletzungen und bei der Dokumentation derselben ein. Neben einem breiten Schulungsangebot der Gerichtsmedizin für das Gesundheitspersonal an der Klinik in Innsbruck besteht an der Gewaltschutzambulanz für Betroffene die Möglichkeit einer gerichtsmedizinischen Untersuchung in enger Kooperation mit den Universitätskliniken für Gynäkologie, der Gynäkologischen Endokrinologie, der Kinder- und Jugendheilkunde, der Orthopädie/Traumatologie sowie der Dermatologie.


Entsprechend den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bieten wir an:

1. Personen, die von körperlicher Gewalt oder strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betroffen sein können, gerichtsmedizinisch zu untersuchen und deren Verletzungen und bezughabende Spuren am sowie im Körper und an Gegenständen, wie etwa der Bekleidung, ausführlich zu dokumentieren,

2. die Spuren und andere Beweise zu sichern, aufzubewahren und möglichst so aufzubereiten, dass sie in allfälligen Verfahren als Beweismittel verwertbar sind,

3. die von Gewalt betroffenen Personen über Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten zu informieren, insbesondere über notwendige medizinische Abklärung und Behandlung sowie die Betreuung durch Opferhilfe- und Gewaltschutzeinrichtungen sowie psychologische, psychotherapeutische und rechtliche Beratung.

Die Vorstellung an der Gewaltschutzambulanz ist für Betroffene selbstständig möglich, kann aber auch über Zuweisung aus dem öffentlichen Gesundheitsbereich oder einer externen Gewaltschutzeinrichtung, sowie über ärztliche Zuweisung aus dem niedergelassenen Bereich erfolgen. Auch auf Ersuchen von Behörden können Dokumentationen angefertigt werden.

Eine Terminvereinbarung im Vorfeld ist erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Das Angebot ist kostenlos und wird nicht über die Sozialversicherung abgerechnet. Die in der Gewaltschutzambulanz tätigen Personen unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne Einverständnis der betroffenen Person werden keine personenbezogenen Daten und Dokumentationen nach außen weitergegeben, außer auf behördliche Anordnung.

Befunderhebung und Dokumentation erfolgen unabhängig von einer etwaigen polizeilichen Anzeige oder einem behördlichen Verfahren.

Leitung: Ao.Univ.-Prof.in Dr.in Marion Pavlic (Fachärztin für Gerichtsmedizin)
Stv. Leitung: Dr. Klaus Kapelari
Gynäkologie: Dr.in Alexandra Ciresa-König
Kindergynäkologie: Priv-Doz.in Dr.in Bettina Böttcher
Diplomiertes Pflegepersonal: Mag.a phil. Anna Pfeifer, Patrick Zechner

Kontakt:
E-Mail: lki.gewaltschutz@tirol-kliniken.at
Tel.: 050 504 24024

Bei Unerreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Notfallbereiche der Klinik (MZA, Unfallambulanz, Kinderklinik), die in der Folge auch gerne bei der Kontaktaufnahme mit dem Kompetenzzentrum Gewaltschutz behilflich sind.